Stand
2019
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen und der VOB, sofern diese unseren Bedingungen nicht widerspricht. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedin-gungen des Käufers (Bestellers). Wir widersprechen hiermit den etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers (Bestellers). Sie verpflichtenuns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
3. Mündliche und telefonische Absprachen oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestä-tigen. Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften Vollmacht hat. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
II. Angebot
1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Leistung, Betriebskosten, technische Eigenschaften und Gewicht, sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Konstruktion, Form, und Ausführung behalten wir uns vor.
2. Zeichnungen, Betriebsbeschreibungen und andere Unterlagen, die wir dem Angebot beigefügt haben oder in anderem Zusammenhang überreichen, dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Wir behalten uns Eigentum und Urheberrecht daran vor. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, so sind uns diese Unterlagen zurückzugeben.
III. Preise
1. Unsere Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer.
2. Unsere Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und nur für die Menge und für den dabei angegebenen Verwendungsort.
3. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, die Frachten, öffentlichen Abgaben, die Löhne oder sonstigen Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern.
4. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertage für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
5. Hinsichtlich der von uns inkl. Montage gelieferten Folien gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß. Der Preis versteht sich inklusive Lieferung und Montage (An-/Abfahrt der Montagekolonne, Auslösung). Die Folienbreite beträgt max. 1500 mm. Werden die Maximalabmessungen der Folie überschritten, ist eine Stoßnaht erforderlich. Der qm-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das genannte Leistungsvolumen (mengenauftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der qm-Preis gemäß gültiger Preisliste. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck
6. Hinsichtlich der von uns gelieferten Rollos, Jalousien, Faltstores und Vertikaljalousien gilt: Bei Montage: Preis inklusive Fertigung nach vorhandenen Fenstermaßen, Lieferung und Montage vor Ort. Bei Abnahme von weniger als 10 Stück wird eine Anfahrtskostenpauschale erhoben. Bei Lieferung: Preis inklusive Fertigung nach vorhandenen Fenstermaßen, zzgl. Fracht und Verpackung. Die genannten Preise sind Stückpreise bzw. Gesamtpreise.
7. Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen. Eventuell notwendige elektrische Anschlüsse, Installation von Steuerungen sowie Verkabelung ist bauseits zu stellen.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Zahlungsansprüche sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
2. Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage seit dem Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet,von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.
3. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Sollten offene Forderungen auch nach Mahnung nicht beglichen werden behalten wir uns das Recht vor diese an ein Inkassobüro weiterzugeben. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
5. Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
6. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserkl.rung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
7. Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherheitsleistung zu Verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Auftrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtigzu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, auch solche, die sich auf unsere Gewährleistungen beziehen, ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen.
9. Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.
V. Lieferzeit
1. Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Wird ein vereinbarter Liefertermin einer bestellten Ware um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzten. Wird die Lieferpflichtbis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstiger Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei ob sie bei uns, den Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Bei Folienmontagen gelten auch nicht geeignete Witterung als höhere Gewalt.
3. Zur Teillieferung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
VI. Versand und Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir über die Lieferung hinaus Montageleistungen zu erbringen haben.
2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, ausschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Spesen.
3. Transportweg und -art werden von uns bestimmt, wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Durch besondere Vertragswünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
VII. Montage
1. Etwaige für die Montage erforderliche Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits kostenlos zu stellen.
2. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtungder Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Auflösungdes Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller unser bisher entstandenen Aufwendungen zu.
VIII. Abnahme
1. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen.
2. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden.
3. Auf unsere schriftliche Fertigstellungsmitteilung ist der Kunde verpflichtet, schriftliche Anzeige an uns abzunehmen.
4. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gilt zusätzlich: Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit dem Ablauf von 2 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
5. In jedem Fall kann eine Abnahme auch schlüssig erfolgen, insbesondere durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort
Bezirksgericht Güssing
X. Allgemeines
1. Alle von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Zusagen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Abmachungen und Absprachen mit den Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden.
3. Personenbezogene Daten können zur Auftragsabwicklung erforderlich sein und werden zur Wahrung der Gechäftsbeziehung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ohne Auftragsbezug oder Zustimmung ist von uns zu unterlassen.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf oder Neuauflage.
Aktuelle Auflage Juni 2019